Waffen­recht­liche Rege­lungen in Deutsch­land

Das Waffenrecht regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Deutschland hat traditionell ein sehr restriktives Waffenrecht. 
Durch europarechtliche Vorgaben und anlassbezogene Änderungen ist es in den letzten 20 Jahren mehrfach geändert worden.

Mit dem am 1. April 2003 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) wurde das Waffengesetz grundlegend überarbeitet und neu strukturiert. Gleichzeitig wurden die waffen- und beschussrechtlichen Vorschriften in zwei Gesetze aufgeteilt.
Voraussetzungen für eine waffenrechtliche Erlaubnis

Um eine Waffe besitzen beziehungsweise führen zu dürfen, muss die jeweilige Person bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem:
  • vollendetes 18. Lebensjahr,
  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung,
  • Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde,
  • Nachweis des persönlichen Bedürfnisses an der Waffe und dem Umgang damit
Das Beschussgesetz
Das Beschussgesetz (BeschG) dient der Verwendungssicherheit von Waffen und Munition. Feuerwaffen, Böller, Schussapparate und Munition sowie sonstige Waffen, zum Beispiel Druckluftwaffen, Reizstoffsprühgeräte, Elektroimpulsgeräte, werden im Interesse der Sicherheit für die Verwender und Dritte geprüft und zugelassen.

Diese Aufgabe wird durch derzeit sechs Beschussämter (Kiel, Köln, Mellrichstadt, München, Suhl, Ulm) und in bestimmten Fällen durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig oder die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung wahrgenommen.

Die Vorschriften des Beschussgesetzes werden ebenfalls durch eine Rechtsverordnung (Beschussverordnung - BeschussV) spezifiziert und ergänzt.