WAFFENSACHKUNDE SCHULUNG

Lehrgang

Unsere Lehrgänge sind staatliche anerkannt und entsprechen den Anforderungen des §7 WaffenGesetz. 
Es werden die theoretischen und praktischen Kenntnisse nach dem neuen Waffenrecht vom 25.07.2009 in Verbindung mit §§ 1, 2 und 3 der AwaffV vermittelt.
Der Lehrgangs- und Prüfungsstoff wurde dem Sachkundekatalog des Bundesverwaltungsamtes, Stand: 22.03.2022 , entnommen und enthält alle Neuregelungen.
Umfang
Unsere Lehrgänge sind nicht auf eine bestimmte Waffengattung oder Verbandszugehörigkeit beschränkt.
Sie beinhalten alle zum Sportschiessen oder Jagen zugelassenen Waffen- und Munitionsarten.
Unsere Lehrgänge sind praxisnah am heutigen "Schützenleben" orientiert.

STANDAUFSICHTEN  SCHULUNG
GRUNDSATZ
Der Erlaubnisinhaber (Schießstättenbetreiber oder Verein) hat unter Berücksichtigung des Erfordernisses eines sicheren Schießbetriebs eine oder mehrere verantwortliche Aufsichtspersonen für das Schießen zu bestellen.

Ein Schütze, der die Qualifizierung zur verantwortlichen Aufsichtsperson durchlaufen hat, darf ALLEINE schießen, ohne dass eine Aufsicht anwesend sein muss