Lehrgänge:
Unsere Lehrgänge sind staatliche anerkannt und entsprechen den Anforderungen des §7 WaffenGesetz. 
Es werden die theoretischen und praktischen Kenntnisse nach dem neuen Waffenrecht vom 25.07.2009 in Verbindung mit §§ 1, 2 und 3 der AwaffV. vermittelt.
Der Lehrgangs- und Prüfungsstoff wurde dem Sachkundekatalog des Bundesministeriums des Inneren, Aktenzeichen 691 284/4 entnommen und enthält alle Neuregelungen.
 
Umfang:
Unsere Lehrgänge sind nicht auf eine bestimmte Waffengattung oder Verbandszugehörigkeit beschränkt.
Sie beinhalten alle zum Sportschiessen oder Jagen zugelassenen Waffen- und Munitionsarten.
Unsere Lehrgänge sind praxisnah am heutigen "Schützen Leben" orientiert.

Kursinhalt

  • Waffenrechtliche Fragen
  • Allgemeine waffenrechtliche Begriffe
  • Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
  • Erwerben und Überlassen von Schusswaffen und Munition
  • Führen von Schusswaffen
  • Schießen
  • Nichtgewerbliches Herstellen und Bearbeiten von Schusswaffen und Munition
  • Sicherung gegen Abhandenkommen von Schusswaffen und Munition und sonstige Pflichten des Waffen-
    und Munition Besitzers
  • Verbotene Gegenstände
  • Waffentechnische Fragen
  • Einteilung der Schusswaffen - Technische Waffenbegriffe
  • Handhabung der Schusswaffen
  • Ballistik
  • Langwaffen
  • Kurzwaffen
  • Munition
  • Praktische Schulung
  • Handhabung der verschiedenen Waffen
  • Verhalten bei Störungen
  • Verhalten auf dem Schießstand
  •  Qualifizierung von verantwortlichen Aufsichtspersonen (Standaufsicht) (§10 Abs. 6 AWaffV) 
 
Dauer:
3 Tage je 6h
 
Prüfung:
Unsere Prüfungen sind uneingeschränkt und bundesweit gültig und sowohl Vereins als auch Verbands neutral.
Sie können uneingeschränkt zur Beantragung von eigenen Schusswaffen (Kurz- und Langwaffen) bei der zuständigen Behörde genutzt werden. 
Die theoretische Prüfung ist ein Multiple-Choice-Test - Sie kreuzen die richtige Antwort also einfach an.
Der praktische Teil umfasst den technisch-manuellen Umgang mit Schusswaffen, das Laden, Entladen, Ablegen, Zielen usw.
Hierbei kommt es vor allem auf die Sichere Waffenhandhabung an!
Das Schießen wird mit Großkaliber Kurz- und Langwaffen durchgeführt.
 
Kursmaterial:
Den offiziellen BVA Fragenkatalog zum Lehrgang erhalten Sie rechtzeitig vor Lehrgangs beginn ausgehändigt.
 
Voraussetzungen:
Teilnahme an unseren Lehrgängen ist ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, bzw. 18. Lebensjahr für großkalibrige Waffen, möglich.
Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift sollte gegeben sein-.
Um die Prüfung erfolgreich abzuschließen muss der Teilnehmer Erfahrung im Umgang mit erlaubnispflichtigen Kurz- und Langwaffen haben.
Eine sichere Waffenhandhabung ist von Vorteil.
 
Teilnehmer:
Der Lehrgang findet nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen statt.
Maximal finden 20 Personen Platz.
Berücksichtigung nach Eingangsdatum der Zahlung
 
Schulungsort:
Die Schulung finden in den Räumlichkeiten der Schützengesellschaft Friedrichshafen statt.
Adresse: Heiseloch 8 // 88048 Friedrichshafen
 
Kosten:
Die Gebühren für die von uns durchgeführten Lehrgänge und Prüfungen sind garantierte Festpreis-Pauschalen.
Sie beinhalten Unterrichtsmaterial, Leihwaffen, Munition, Standmiete, Prüfung und Zeugnis Ausstellung,
und müssen spätestens drei Tage nach der Anmeldung auf dem angegebenen Konto eingegangen sein,
ansonsten wird die Anmeldung storniert.
 
Anmeldung:
Mindestens 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn ist das Anmeldeformular per Fax oder e-mail zusenden und 
die Lehrgangsgebühr zu überweisen.
 
Stornierung:
Die Anmeldung kann bis zu 14 Tagen vor Lehrgangs beginn kostenlos storniert werden. 
Bei Absage der Teilnahme des Kurses 13 Tage vorher fallen 50% der Kursgebühren an.
Bei Absage der Teilnahme des Kurses 5 Tage vorher fallen 100% der Kursgebühren an.
 
Nichterscheinen:
Bei Nichterscheinen am ersten Kurstag fallen 100% der Kursgebühren an.
 
Wiederholen:
Bei Wiederholung der Prüfung fallen 30% der Kursgebühren an.
  
Hinweise:
Zu Beantragung von 4mm M20 Schusswaffen benötigen Sie zusätzlich zum Sachkundezeugnis nichts weiter.
Für die Beantragung von großkalibrigen Schusswaffen ab .22 lfB ist darüber hinaus noch der Nachweis des Bedürfnisses erforderlich. 
Das Bedürfnis wird i.d.R. über die Mitgliedschaft in einen Schießsportverband begründet. Auch hier können wir Ihnen weiterhelfen.